PFAS-Verbot im Brandschutz

Es ist soweit – die EU beschränkt PFAS in Feuerlöschschäumen

Am 2. Oktober 2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/1988 veröffentlicht. Sie regelt den Einsatz von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen und sieht einen schrittweisen Ausstieg aus deren Verwendung vor.

PFAS werden aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Feuerlöschschäume stellen dabei eine relevante Quelle für PFAS-Einträge in Boden und Gewässer dar.

Ohne entsprechende Regulierung würden jährlich rund 470 Tonnen PFAS-haltiger Stoffe in Boden und Gewässer gelangen.

Die neue EU-Verordnung stellt damit die Weichen für einen schrittweisen Ausstieg aus PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen.

Übergangsfrist für tragbare Feuerlöscher

31. Dezember 2030

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen betroffene PFAS-haltige Feuerlöscher entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung ersetzt bzw. umgestellt werden.

Eine Umstellung ist verpflichtend.

Wir sind bereits vorbereitet

Als Ihre prüfende Fachfirma haben wir unser Sortiment bereits seit 2023 auf fluorfreie Feuerlöscher umgestellt.

Die betroffenen fluorhaltigen Feuerlöscher in Ihrem Objekt werden im Zuge der regelmäßigen zweijährigen Überprüfung schrittweise bis spätestens 31. Dezember 2030 durch geeignete fluorfreie Feuerlöscher ersetzt.


PFAS-Verordnung